Rechtsprechung
VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, § 60a
Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Irak - rewis.io
Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Irak
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
Der Begriff des internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG ist unter Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198).Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann landesweit oder regional bestehen und muss sich nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 a.a.O.).
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - NVwZ 2013, 936 ff.;… VG München, U.v. 28.1.2015 - M 12 K 14.30579 - juris Rn. 23). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
Es ist daher davon auszugehen, dass diese Mitteilung eines faktischen Abschiebungsstopps derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung hinsichtlich allgemeiner Gefahren vermittelt, so dass es keines zusätzlichen Schutzes in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - NVwZ 2001, 1420).
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11
Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber
Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; Hess. VGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris). - VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
Afghanistan Gefährdungslage in Herat
Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; Hess. VGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris). - VG München, 28.01.2015 - M 12 K 14.30579
Herkunftsland: Afghanistan; Provinz Kabul
Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - NVwZ 2013, 936 ff.; VG München, U.v. 28.1.2015 - M 12 K 14.30579 - juris Rn. 23). - BVerwG, 22.03.2006 - 1 C 13.05
Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
Damit liegt eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG vor, welche dem betroffenen Ausländer derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, so dass der Klägerin nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung einer Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren wäre (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2005 - 1 B 68/05 - juris; B.v. 22.3.2006 - 1 C 13.05 - www.bverwg.de). - VG München, 15.01.2015 - M 12 K 14.31140
Schwangerschaft als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis
Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
Dem Erlass einer Abschiebungsandrohung steht das Vorliegen von Abschiebungsverboten nicht entgegen, § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. VG München, U.v.15.1.2015 - M 12 K 14.31140 - juris Rn. 45).
- VG Regensburg, 14.09.2018 - RN 13 K 17.32475 Allerdings erreicht der Grad willkürlicher Gewalt nicht das für eine Schutzgewährung erforderliche hohe Niveau, demzufolge jedem Kläger allein wegen seiner Anwesenheit in diesem Gebiet Schutz nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AsylG gewährt werden muss (so auch VG Bayreuth U.v. 29.11.2017 - 3 K 17.32946-juris; VG Augsburg, U.v. 31.07.217-AU 5 K 17.32151-juris).