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   VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151   

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https://dejure.org/2017,40265
VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151 (https://dejure.org/2017,40265)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151 (https://dejure.org/2017,40265)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - Au 5 K 17.32151 (https://dejure.org/2017,40265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, § 60a
    Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Irak

  • rewis.io

    Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Irak

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
    Der Begriff des internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG ist unter Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198).

    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann landesweit oder regional bestehen und muss sich nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - NVwZ 2013, 936 ff.; VG München, U.v. 28.1.2015 - M 12 K 14.30579 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
    Es ist daher davon auszugehen, dass diese Mitteilung eines faktischen Abschiebungsstopps derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung hinsichtlich allgemeiner Gefahren vermittelt, so dass es keines zusätzlichen Schutzes in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - NVwZ 2001, 1420).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; Hess. VGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris).
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; Hess. VGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris).
  • VG München, 28.01.2015 - M 12 K 14.30579

    Herkunftsland: Afghanistan; Provinz Kabul

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - NVwZ 2013, 936 ff.; VG München, U.v. 28.1.2015 - M 12 K 14.30579 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 1 C 13.05
    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
    Damit liegt eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG vor, welche dem betroffenen Ausländer derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, so dass der Klägerin nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung einer Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren wäre (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2005 - 1 B 68/05 - juris; B.v. 22.3.2006 - 1 C 13.05 - www.bverwg.de).
  • VG München, 15.01.2015 - M 12 K 14.31140

    Schwangerschaft als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32151
    Dem Erlass einer Abschiebungsandrohung steht das Vorliegen von Abschiebungsverboten nicht entgegen, § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. VG München, U.v.15.1.2015 - M 12 K 14.31140 - juris Rn. 45).
  • VG Regensburg, 14.09.2018 - RN 13 K 17.32475
    Allerdings erreicht der Grad willkürlicher Gewalt nicht das für eine Schutzgewährung erforderliche hohe Niveau, demzufolge jedem Kläger allein wegen seiner Anwesenheit in diesem Gebiet Schutz nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AsylG gewährt werden muss (so auch VG Bayreuth U.v. 29.11.2017 - 3 K 17.32946-juris; VG Augsburg, U.v. 31.07.217-AU 5 K 17.32151-juris).
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